Liberale fordern bessere Kontrolle des Verfassungsschutzes
Liberale fordern bessere Kontrolle des Verfassungsschutzes
am 20. Februar 2013.
Für eine stärkere parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes hat sich die FDP-Landtagsfraktion anlässlich des Besuchs von Gerhart R. Baum ausgesprochen. Der ehemalige Bundesinnenminister traf sich zum Gedankenaustausch mit den 22 Abgeordneten im Landtag NRW. „Gerhart Baum hat sich um die Bürgerrechte verdient gemacht – nicht nur, wenn es populär war, sondern aus tiefster Überzeugung“, betonte Christian Lindner, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Reform des Verfassungsschutzgesetzes.
Die FDP hat einen Antrag für die nächste Plenarwoche beschlossen, in dem sie die rot-grüne Landesregierung auffordert, dem Verfassungsschutz einen klaren, rechtsstaatlichen Kompass zu geben und die notwendige Reform endlich umzusetzen. Die FDP dringt auf bessere Kontrolle, Stärkung des Parlaments, die Einführung eines Bürgeranwalts sowie den Parlamentsvorbehalt für neue Maßnahmen. Eine politisch motivierte Einschränkung der Arbeit des Verfassungsschutzes, wie die Grünen in NRW fordern, lehnt die FDP ab. Der Verfassungsschutz müsse weiter sämtliche „gefährliche extremistische Gruppen“ im Blick haben. Wen der Verfassungsschutz beobachtet, dazu dürfe die Politik über den gesetzlichen Rahmen hinaus keine inhaltlichen Vorgaben machen.
„Der Verfassungsschutz ist ein wichtiges Instrument einer wehrhaften Demokratie. Rot-Grün hat die Reform zu lange verschleppt.“, erklärte Lindner. Zudem hätten die Ermittlungen zu den Gräueltaten der rechtsextremen Terrorgruppe NSU Schwächen und Versäumnisse des Verfassungsschutzes offenbart und zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust in der Bevölkerung geführt. Lindner: „Um das Vertrauen in den Verfassungsschutz wieder herzustellen, ist eine transparentere Verfassungsschutzkontrolle notwendig. Der Landtag muss sicherstellen, dass der Verfassungsschutz in der täglichen Praxis stets rechtsstaatlich handelt.“ Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) soll dabei eine aktivere Rolle bekommen. „Die Informationspflicht des Verfassungsschutzes gegenüber dem Parlament müssen verbessert und Verletzungen dieser Unterrichtungspflichten sanktioniert werden“, erklärt Lindner. Zudem soll der Landesdatenschutzbeauftragten als Bürgeranwalt einen ständigen Platz im PKG erhalten.
Gerhart Baum stellte die Notwendigkeit einer rechtskonformen Gesetzgebung heraus: „Die Befugnisse des Verfassungsschutzes müssen klar verfassungskonform sein“, unterstrich Baum. Die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Kernbereichsschutz gebiete Reformbedarf bei der Ausgestaltung der Rechte des Verfassungsschutzes NRW. Insbesondere die Normen zu Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung seien zu überarbeiten. „Im Spannungsverhältnis zwischen dem Grundrecht auf Freiheit und dem Wunsch nach Sicherheit muss ein wirkungsvoller gesetzlich normierter Kernbereichsschutz und Schutz der Privatheit festgeschrieben werden. Dabei müssen alle wesentlichen Richtlinien-, Regularien- und Eingriffsbefugnisse des Verfassungsschutzes abschließend gesetzlich geregelt werden.“ Der Grundsatz des Vorrangs und Vorbehalts des Gesetzes müsse auch für den Verfassungsschutz unmissverständlich zur Geltung gebracht werden. „Jede neue Maßnahmen und jedes neu Mittel muss künftig vom Parlament ausdrücklich geregelt werden“, betonte Baum.